Der Jahreswechsel naht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.
Beachten Sie | Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Quelle | BMF, Bekanntmachung vom 9.9.2020, IV C 5 - S 2533/19/10030 :002, Abruf-Nr. 217778 unter www.iww.de